Spenden an die ÖRHB sind steuerlich absetzbar
Die ÖRHB zählt zu jenen Organistationen, die vom Finanzamt als
"begünstigte Spendenempfänger" anerkannt wurden.
Jeder Spender kann bei der Arbeitnehmerveranlagung seine Spende geltend machen.
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege sowie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Obergrenze: 10 % des Jahreseinkommens.
Im Rahmen Ihrer (Arbeitnehmer-)Veranlagung können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Spenden laut Belegen als Sonderausgaben geltend machen, und zwar in Höhe von bis zu 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte (der sich nach Verlustausgleich ergebende Gesamtbetrag der Einkünfte). Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) bis zu 50 Prozent Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück.
Wenn Sie also z.B. im Vorjahr € 30.000 verdient haben, können Sie bis zu € 3.000,- Spenden geltend machen.
Information für Firmen
• Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen.
• Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres.
• Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch
als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.
• Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Infos online
Weitere Antworten rund um die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen und Unternehmen bietet die Homepage des
Ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung!